Auf www.epetitionen.bundestag.de wurde gestern unter dem Titel „Führerscheinwesen – Regelungen für Sonderfahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen vom 22.09.2010“ ein Antrag gestellt. Mit der Eingabe wendet sich der Petent gegen eine Ausweitung der Regelungen für Sonderfahrberechtigungen zum Führen eines Einsatzfahrzeuges (so genannte Feuerwehr-Führerscheine). Die Begründung der Petition ist folgende:
„In seiner derzeit gültigen Ausprägung schreibt der § 2 Abs. 10 StVG vor, als Voraussetzungen für die Erteilung der Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t lediglich den mindestens zweijährigen Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sowie eine organisationsinterne Ausbildung und Fahrprüfung zu fordern. Nach der für den Freistaat Bayern erlassenen ausführenden Verordnung vom 08.10.2009 besteht die gesamte Ausbildung lediglich aus ‚mindestens vier Einheiten zu je 45 Minuten’ und die Prüfung aus einem Theorie- und Praxisteil von insgesamt lediglich 60 Minuten. Bei dieser Regelung handelt es sich der Sache nach um eine Befreiung von der sonst geltenden gesetzlichen Pflicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 zu erwerben, für deren Erwerb in der Fahrschule schon allein 12 Sonderfahrten gefordert werden. Zudem dürfen die betreffenden Organisationen ohne Zutun eines Fahrlehrers diese so genannte Fahrausbildung durchführen.“
Hinzu trete laut des Antragstellers die in der gesamten Diskussion bislang nicht berücksichtigte Tatsache, dass mit der erworbenen Sonderfahrberechtigung bereits ab dem Tag der Ausstellung des Dokuments Einsatzfahrzeuge im Rettungseinsatz, d.h. unter Nutzung von Sonderrechten und Wegerecht geführt werden dürften. „Auf diese besonders gefährlichen Fahrten werden die zukünftigen Einsatzfahrer jedoch überhaupt nicht praktisch vorbereitet, so dass sie ohne ein derartiges praktisches Training ihre erste Blaulichtfahrt absolvieren müssen“, heißt es in der Petition weiter. Bereits die geltende gesetzliche Sonderreglung leide unter den genannten Sicherheitsmängeln. Eine Ausweitung der Sonderregelung auf das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t verschärfe die Sicherheitsproblematik nochmals deutlich.
Die Petition kann nach einer Registrierung online unterschrieben werden.