Beim Deutschen Bundestag wurde eine Petition zur Festlegung von Mindeststandards der Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst eingereicht. Der Petent möchte erreichen, dass diese durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bundesweit festgelegt werden. In der Begründung der Petition heißt es, dass es gebe leider „in keinem Bundesland eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Rettungsdiensttarif, weshalb Stundenlöhne im Rettungsdienst in NRW beispielsweise bis auf 8,62 Euro/Stunde gedrückt werden, da dies der hiesigen Mindestlohnvorgabe entspricht. Außerdem werden die Urlaubsansprüche im Rettungsdienst bis auf das unterste gesetzliche Mindestmaß reduziert und die oberen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes ausgereizt.“
Mitarbeiter im Rettungsdienst könnten durch eine bundesweit geltende Rechtsverordnung vor Lohndumping geschützt werden, so der Petent. Er verbindet dies mit der Hoffnung, dass die Qualität im Rettungsdienst durch motivierte und sozial abgesicherte Mitarbeiter gesteigert und Vergaben im Rettungsdienst nur noch nach Qualitätskriterien vorgenommen werden. Bei einem derzeit möglichen Stundenlohn von 8,62 Euro im Rettungsdienst würde der Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt, wenn man den DRK-Rahmentarifvertrag, den TVöD oder die Vergütungsregelungen der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) gegenüberstellen würde. Eine bundesweite Regulierung durch das AEntG sei für den Rettungsdienst somit zwingend erforderlich.
Direkt zur Petition geht es hier.