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Positionspapier zum Einsatz von Luftfahrzeugen

26.07.2022, 16:04 Uhr

Foto: P. Schellig/ADAC-Luftrettung

vfdb und DFV fordern konkrete Verbesserungen


Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz bedürfen dringend verbesserter Einsatzmöglichkeiten von Luftfahrzeugen für die Gefahrenabwehr. Vor allem Hubschrauber, Drohnen und Flächenflugzeuge sollten einsatztaktisch und kommunikationstechnisch besser integriert werden. Dies ist die Einschätzung von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und des Deutschen Feuerwehrverband (DFV). Beide Verbände haben in einem gemeinsamen Positionspapier Empfehlungen für neue Regelungen zum Einsatz von Luftahrzeugen formuliert. Der Sieben-Punkte-Katalog soll eine Hilfe für Feuerwehrkräfte und andere Beteiligte im Einsatzgeschehen darstellen. Der Einsatz von Luftfahrzeugen in der Gefahrenabwehr, insbesondere bei Flächenlagen, aber auch bei ungewöhnlichen Ereignissen in exponierten Gebieten sei aktueller denn je, dies hätten die Auswirkungen der Flutkatastrophe im letzten Jahr oder jüngst die Wald- und Vegetationsbrände aufgezeigt, so vfdb und DFV.

Die Verbände plädieren u.a. dafür, die Anforderungswege zu vereinfachen und die Kostenstrukturen anzugleichen; letzteres solle nicht zulasten kleiner Gemeinden erfolgen. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die ersten ein bis zwei Luftfahrzeuge (z.B. Helikopter mit Winde oder mit Außenlastbehälter) schnell vom Einsatzleiter über die zuständige Leistelle angefordert werden könnten. Des Weiteren müsse die Kooperation und Nutzung aller Betreiber sowohl in der Luft als auch der Bedarfsträger und Einsatzkräfte am Boden verbessert werden. Einsatzmöglichkeiten und -grenzen gelte es in der Ausbildung zu vermitteln. Die hierfür erforderlichen Aus- und Fortbildungsstellen für den Luftfahrzeugeinsatz zur Gefahrenabwehr müssten entsprechend ausgebaut werden.

Zudem werde laut den Verbänden ausreichende Anzahl von Mehrzweckhubschraubern benötigt, da diese das einzige Mittel zur Rettung von Menschen aus absoluten Notsituationen darstelle. Kritisiert wird außerdem, dass die Zivilschutzhubschrauber des Bundes vom Hubschraubertyp EC bzw. H 135 ausschließlich als RTH eingesetzt würden und in ihrer Nutzungsmöglichkeit sehr eingeschränkt seien, obwohl diese auch für den Katastrophenschutz und die erweiterte Gefahrenabwehr in der Höhe oder bei schlechten Sichtverhältnissen einsetzbar sein sollten. Nach Ansicht von vfdb und DFV solle es darüber hinaus möglich sein, mind. 2.000 Liter Wasser als Außenlast, mind. sechs voll ausgerüstete Einsatzkräfte sowie weitere Geräte zu transportieren sowie Menschen mittels Winde schnellstmöglich aus einer gefährdeten Lage zu befreien. Ebenso werden der Transport von liegenden Patienten mit notfallmedizinischer Ausstattung sowie die Bilddatenerzeugung (als Video und Infrarot) mit Datenübermittlung zu den Bodenkräften gefordert. Der Einsatz von Löschflugzeugen wird dagegen aufgrund der geringen Anzahl von Aufgabengebieten als „nicht zielführend“ eingestuft.

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