Mit dem Poster „Umwandlungshilfe – Physikalische Gefahren, Umweltgefahren“ setzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ihre Posterreihe zu Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) in der EU fort. Seit dem 1. Dezember 2010 läuft die Übergangszeit zur Umstellung auf die neue europäische Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung), bei der die Poster helfen sollen.
Die vierte Übersicht zum GHS, die die BAuA zusammen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht, ordnet für physikalische Gefahren und Umweltgefahren die Kategorien der neuen CLP-Verordnung in Tabellenform den Kennzeichnungen der bisherigen Stoffrichtlinie zu. Außerdem sind alte und neue Gefahrenhinweise mit Kodierung und Wortlaut gegenübergestellt – Unterschiede und Übereinstimmungen lassen sich so besser erkennen. Bei den physikalischen Gefahren ist eine direkte Übersetzung von Alt nach Neu schwierig, weil sich die neu eingeführten Kategorien von der bisherigen Nomenklatur unterscheiden. Als Hilfestellung bietet das Poster zusätzlich grafische Übersichten zur Umstufung an. Bei den Umweltgefahren ist der Übergang zu den neuen Kennzeichnungselementen eindeutig und in einer Tabelle leicht erfassbar. Für die Gefährdung der Ozonschicht werden hier im Vorgriff auf eine anstehende Änderung der CLP-Verordnung schon die neuen Kennzeichnungselemente vorgestellt.
Das Poster kann im DIN-A1-Format in kleinen Mengen kostenlos bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA. Es steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.
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