Welche Maßnahmen dürfen Rettungsdienstmitarbeiter eigenständig ergreifen? Diese Frage steht seit Jahrzehnten im Zentrum aller Diskussionen in der Notfallmedizin. Auch beim jetzt verabschiedeten Notfallsanitätergesetz waren die Kompetenzen des Rettungsfachpersonals ein sehr umstrittener Punkt, den viele mit dem vorliegenden Gesetzestext auch nicht als abschließend geklärt bewerten. Dürfen Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter zukünftig z.B. Opioide zur Schmerzbekämpfung verabreichen? Gilt noch die argumentative Trias „zu wenig Erfahrung, zu wenig Wissen, zu große Risiken“, die von den Gegnern einer Kompetenzerweiterung immer wieder ins Spiel gebracht wird? Oder gibt es nicht bereits heute viele ermutigende Ansätze, die eine klare Machbarkeit der Opioidgabe durch das Rettungsfachpersonal unterstreichen?
Weitere Themen in der April-Ausgabe der RETTUNGSDIENST:
- Bedarfsplanung für kommunale Rettungsdienste: Wo sollte welches Fahrzeug stehen?
- Geriatrie: Besonderheiten einer stetig wachsenden Patientengruppe
- Reanimation nach Ertrinken: Schwierige Atemwegssicherung und intraossäre Punktion
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