Die SPD-Landtagsfraktion in Bayern hat einen Entwurf für ein Bayerisches Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz vorgelegt (BayPSNVG) (Drucksache 17/13412), mit dem dieser Bereich geregelt und dessen Qualität gesichert werden soll. Es ist stark an das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) angelehnt, womit verdeutlicht werden soll, dass die psychosoziale Notfallversorgung neben dem öffentlichen Rettungsdienst eine eigenständige öffentliche Aufgabe sein soll.
Das Gesetz soll den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden die Aufgabe übertragen, die öffentliche psychosoziale Notfallversorgung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Die Zweckverbände sollen künftig für Rettungsdienst, Psychosoziale Notfallversorgung und Feuerwehralarmierung zuständig sein und die Landkreise und kreisfreien Gemeinden die öffentliche psychosoziale Notfallversorgung als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises wahrnehmen. Das Gesetz soll nach den Vorstellungen der bayerischen SPD zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Das BRK lehnt laut einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ den Vorschlag ab und zitiert Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk mit den Worten: „Es ist schädlich, einen Dienst durch ein Gesetz emporzuheben.“
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