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Rechtsstreit im Rettungsdienst Hamburg

07.09.2017, 11:10 Uhr

Harald Krüger, Vorstand DRK Hamburg-Harburg (Foto: DRK-KV Hamburg-Harburg)

Einstweilige Verfügung gegen Hamburger Feuerwehrchef


Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Hamburg Klaus Maurer, Chef der Berufsfeuerwehr der Hansestadt, untersagt zu behaupten, der dortige Rettungsdienst des DRK arbeite mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Eingereicht hatte den Antrag der DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg, der mit seiner DRK-Ambulanzdienst Hamburg gGmbH als Träger des Rettungsdienstes des Roten Kreuzes in der Hansestadt fungiert. „Wir bedauern es sehr, dass eine juristische Klärung erforderlich war, um die Fakten richtigzustellen“, erklärte Harald Krüger, Vorstand des DRK Hamburg-Harburg.

Klaus Maurer hatte im August geäußert, dass die Berufsfeuerwehr im Gegensatz zu den Hilfsorganisationen keine Gewinnerzielungsabsicht im Rettungsdienst verfolge. Diese Meldung war daraufhin von zahlreichen Medien aufgegriffen worden. Einer schriftlichen Aufforderung, diese Behauptung zurückzunehmen, war Maurer nicht gefolgt, weswegen vom DRK der Rechtsweg beschritten wurde. Hintergrund des gesamten Vorgangs ist ein schon länger schwelender Konflikt über die nach Ansicht der Hilfsorganisationen unzureichende Einbindung anderer Anbieter in den Rettungsdienst Hamburgs durch die Berufsfeuerwehr. Sollte sich Maurer nicht nach dem Urteil richten, drohen ihm eine mehrmonatige Ordnungshaft oder eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro (Az.: 327 O 310/17, LG Hamburg). (POG)

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