Im Streit um die Arbeitszeiten im Rettungsdienst der JUH haben zwei Kammern des Cottbuser Arbeitsgerichtes unterschiedliche Urteile gefällt. Nun muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, wie groß der Anteil der „aktiven Arbeitszeit“ an der Schichtarbeitszeit im Rettungsdienst tatsächlich ist. Ausgehend von Zwölf-Stunden-Schichten würden acht Stunden aufgrund der Wartezeiten zwischen den Einsätzen als „wirkliche Arbeitszeit“ nicht überschritten – argumentieren die Johanniter.
Am Cottbuser Arbeitsgericht hatte im Frühsommer eine Kammer die Klage eines Mitarbeiters der JUH im Landkreis Dahme-Spreewald zurückgewiesen. Der Rettungsassistent hatte auf Bezahlung von Mehrarbeit geklagt, weil er laut Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Woche hat, monatlich jedoch eigentlich 48 Stunden (vier Schichten á zwölf Stunden) Dienst habe. Ein zweiter Kläger hat mit demselben Anliegen jedoch in einer anderen Kammer des Arbeitsgerichtes jüngst Recht bekommen: Der Arbeitgeber soll ihm rund 3.800 Euro brutto „entgangenen Arbeitslohn“ nachzahlen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die erste Entscheidung wird der Betroffene in Berufung gehen, wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte, die beiden Klägern Rechtsschutz gewährt. Ein drittes Verfahren ist noch anhängig. (Quelle: Lausitzer Rundschau)
Rechtsstreit um Arbeitszeiten
03.08.2011, 10:25 Uhr
Mitarbeiter der JUH klagen