Seit der Ankündigung der Neuausschreibung des Luftrettungsstützpunktes Leipzig mit den beiden derzeit von der Internationalen-Flug-Ambulanz e.V. (IFA) am Verkehrsflughafen Leipzig-Halle stationierten RTH „Christoph 61“ und „Christoph Leipzig“ im September 2001 reißen die Querelen und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten nicht mehr ab. Nachdem am 17. September 2004 das für die Luftrettung zuständige Sächsische Staatsministerium des Inneren der ADAC-Luftrettung GmbH den Zuschlag erteilt und den Wechsel per Sofortvollzug angeordnet hatte, klagte die IFA gegen beide Entscheidungen und durfte vorerst weiterfliegen. Am 2. Februar dieses Jahres stellte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Leipzig fest, dass die Vergabe an den ADAC rechtmäßig gewesen sei, wogegen die IFA vor dem OVG Bautzen klagen will. In einem weiteren Verfahren soll am 21. Februar über die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzuges vor dem VG Leipzig entschieden werden. Vorerst wird die IFA die Luftrettung in Leipzig weiter sichern. (Scholl)
Rechtsstreit um Leipziger RTH-Station geht in die nächste Runde
07.02.2005, 14:22 Uhr