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Reform des Notfallsanitätergesetzes erschwert Arbeit der Einsatzkräfte

03.09.2020, 16:13 Uhr

Foto: BRK

DRK befürchtet neue Hürden bei der Rechtssicherheit


In der Diskussion um die Reform des Notfallsanitätergesetzes hat sich jetzt auch das Generalsekretariat der bundesweit größten Hilfsorganisation zu Wort gemeldet. Das DRK erachtet die geplante Änderung „als nicht zielführend, um eine echte Handlungs- und Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen“, heißt es in der Pressemitteilung. Die geplante Reform verfehle das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen, sondern stelle vielmehr neue Hürden auf, die die praktische Arbeit im Notfall erschweren. Helferinnen und Helfer sollten besser gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.

Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform, nach der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter lebensrettende Maßnahmen erst ergreifen dürfen, wenn eine vorherige (telenot-)ärztliche Abklärung erfolgt ist, würde viel Zeit kosten, in der der Patient unversorgt bliebe. Zudem verlange sie einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand von den Einsatzkräften, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können. Das DRK verlangt daher, dass Handlungsfreiheit und Rechtssicherheit gesetzlich geregelt werden.

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