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Reformbedarf von VdAK erkannt

27.08.2004, 11:44 Uhr

Der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) hat Reformbedarf bei den erst im Januar verabschiedeten Krankentransport-Richtlinien angemeldet. Dies geht aus einem Antrag an den Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses hervor, der der RETTUNGSDIENST-Redaktion vorliegt.

Durch die Einführung der generellen Genehmigungspflicht für ambulante Beförderungen, gäbe es in der Praxis „erhebliche Probleme„ (wir berichteten mehrfach). So könne man nur schwer die Notwendigkeit eines ärztlich verordneten Krankenwagens im Nachhinein bestreiten. „Hinzu kommen die ggf. eintretenden Probleme, den in der Regel gutgläubigen Versicherten die Fahrkostenübernahme nachträglich zu verweigern„, so die Antragsformulierung. Der VdAK plädiert deshalb für die Abschaffung der generellen Genehmigungspflicht bei Krankentransporten.

Ob der Antrag durchkommt, ist ungewiss, denn die AOK sperrt sich im zuständigen Gremium gegen eine patientenfreundlichere Regelung. (F. Sommer)

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