Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD haben einen Änderungsantrag zum Notfallsanitätergesetz entworfen, in dem weiterhin die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Notfallsanitäter nur im Wege der Delegation vorgesehen ist. Die Zuweisung einer eigenständigen Heilkundekompetenz auf der Basis des Heilpraktikergesetzes wird darin abgelehnt. Sie belaste die Berufsangehörigen ganz besonders in den Situationen, in denen ein lebensgefährlicher Zustand vorliege oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten seien. Mit der Substitution von Heilkunde werde nicht nur die Verantwortung, sondern auch das volle Haftungsrisiko auf Notfallsanitäter übertragen. Darüber hinaus sei auch eine größere Rechtssicherheit nicht zu erwarten. So müsse die Frage, ob der Zustand des Patienten überhaupt lebensbedrohlich war, weiterhin situationsbedingt entschieden werden. „Insofern scheint es angemessen und sinnvoll, die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter weiterhin im Wege der Delegation vorzusehen.“ Hierbei biete es sich an, die ohnehin genutzten standardisierten Prozeduren auszuweiten. Damit könnten die Möglichkeiten, in denen auf den Rechtsfertigungsgrund des rechtfertigenden Notstandes zurückgegriffen werden müsse, mit hoher Wahrscheinlichkeit reduziert werden, „zumal durch die heutigen modernen Kommunikationsmittel die Möglichkeit einer ärztlichen Beteiligung nahezu jederzeit gegeben ist.“
Zudem ist in dem Änderungsantrag vorgesehen, die bisher auf sieben Jahre begrenzte Übergangszeit, innerhalb der Rettungsassistenten die Möglichkeit zur Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter gegeben wurde, auf zehn Jahre zu verlängern. Damit werde „einem Wunsch der Länder und aus Kreisen der Verbände Rechnung getragen.“ Diese hatten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes vorgetragen. Notwendige Nachqualifizierungen könnten u.a. aufgrund Vorgaben der Landesrettungsdienstgesetze zur Besetzung von Rettungsmitteln nicht innerhalb der vorgegebenen sieben Jahre abgeschlossen werden.
Der Entwurf der Regierungskoalition ist als Änderungsantrag an den Entwurf eines Berufsgesetzes für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten angehängt (Ausschussdrucksache 19(14)108.1). Dadurch besteht die Möglichkeit, dass er noch vor dem am Freitag im Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf durch den Bundestag geht. Im Gesundheitsausschuss ist am Montag eine Expertenanhörung vorgesehen.