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Region Hannover muss Rettungsdienst ausschreiben

10.02.2012, 09:36 Uhr

Foto: B. Wuttig

Im Dezember abgeschlossene Verträge sind unwirksam

Der Region Hannover wurde von der Vergabekammer Lüneburg aufgegeben, im Laufe des Jahres 2012 den Rettungsdienst in ihrem Bereich vergaberechtskonform auszuschreiben (Az.: VgK-01/2012). Die im Dezember abgeschlossenen Verträge sind damit unwirksam. Die Region Hannover hatte entschieden, den Rettungsdienst nicht europaweit auszuschreiben, sondern für die Zeit von Anfang 2011 bis Ende 2016 direkt zu vergeben. Vergaberechtexperten hielten das Vorgehen der Region Hannover schon damals für illegal.

Die Beauftragung an die bisherigen Leistungserbringer, so die Vergabekammer in ihrem Urteil, dürfe ohne förmliches Vergabeverfahren längstens für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen. Der Region Hannover wurde zudem aufgegeben, bei „fortbestehender Absicht, die streitgegenständlichen Leistungen an Dritte zu vergeben“, eine Vergabebekanntmachung für eine öffentliche Ausschreibung zu veröffentlichen, so dass die Leistungen ab dem 1. Januar 2013 „nur auf der Grundlage eines vergaberechtsgemäßen, förmlichen Vergabeverfahrens erfolgen“. Die Kosten des Verfahrens hat die Region Hannover als Antragsgegnerin zusammen mit zwei beigeladenen Parteien zu tragen.

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