Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute die Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel der Untersagung eines EU-weiten Vergabeverfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abgelehnt. „Wir werden nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen und darauf hoffen, dass man dort inhaltlich tiefer auf unsere Argumentation eingeht“, so JUH-Regionalvorstand Uwe Beyes nach der Bekanntgabe.
Die Johanniter sehen es allerdings als positiv an, dass das Verwaltungsgericht die Schwierigkeit der derzeitigen Rechtslage deutlich gemacht und ausgeführt hat, dass – bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) etwas anderes beschließt – auch das bisherige Auswahlverfahren nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz möglich ist. „Das Gericht führt lediglich aus, dass es nicht verwehrt ist, ein EU-weites Verfahren nach dem GWB durchzuführen. Es ist sinnvoll, die Entscheidung des EuGH und die Rechtsfolgen für Niedersachen abzuwarten. Auch die Rechtsauffassung der Landesregierung wird dadurch bestätigt, indem das Gericht nicht entschieden hat, dass ein Verfahren nach dem GWB zwingend ist“, so Uwe Beyes.