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RettAssG verhindert schnelle Versorgung verletzter Soldaten

02.09.2009, 09:08 Uhr

Foto: V. Hartmann

Wenn deutsche Soldaten in Afghanistan unter Beschuss geraten und schwer verletzt werden, dürfen ihnen die Kameraden nicht in dem Maße helfen, wie sie es eigentlich könnten. Schuld daran ist das deutsche Rettungsassistentengesetz, das bestimmte Maßnahmen den Ärzten vorbehält. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ auf ihrer heutigen Titelseite meldet, hat die Führung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ein Konzept erarbeitet, nach dem die Erste-Hilfe-Ausbildung von Soldaten stufenweise intensiviert werden soll. Die Ausbildungsinhalte konnten allerdings noch nicht abschließend festgelegt werden, da die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht geklärt sind.

 

Darüber hat sich jetzt der FDP-Bundestagsabgeordnete Rainer Stinner beschwert. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat bestätigt, es gebe einen „Zielkonflikt zwischen möglichst weitreichender Selbst- und Kameradenhilfe zum Erhalt von Leben bis zum Eintreffen eines Arztes und den in Deutschland geltenden Rechtsgrundsätzen zur Delegation ärztlicher Maßnahmen und den gegebenenfalls daraus entstehenden rechtlichen Haftungskonsequenzen“. Eine Klärung erhofft sich das Verteidigungsministerium von einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes. Der „Wehrmedizinische Beirat“ will sich Ende September ein Urteil bilden, so Sanitätsinspekteur Kurt-Bernhard Nakath.

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