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Retterfreistellung ist keine Helfergleichstellung

09.09.2013, 10:54 Uhr

Leonhard Stärk, BRK-Landesgeschäftsführer, Dr. Andreas Siebel (FDP), Paul A. Polyfka, Vorsitzender des Münchner Roten Kreuzes, Ruth Busl (Freie Wähler), Julika Sandt (MdL, FDP), Sabine Wagmüller, 1. stv. Vorsitzende des Münchner Roten Kreuzes, Werner Heim, 2. stv. Vorsitzender des Münchner Roten Kreuzes, Andreas Lorenz (MdL, CSU). Nicht auf dem Bild: Florian Ritter (MdL, SPD) (v.l.) (Fotos: E. Vigo Fischer/Rotes Kreuz)

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Panel diskutierte Ehrenamt im Bevölkerungsschutz

Im deutschen Bevölkerungsschutz herrscht nach wie vor eine Ungleichbehandlung von Ehrenamtlichen vor. Aktuell gelten bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Während Helfer der Freiwilligen Feuerwehren und vom Technischen Hilfswerk (THW) bezahlt der Arbeit fern bleiben können, gilt das so für die meisten anderen Hilfsorganisationen nicht. Über diese Frage diskutierte vergangene Woche ein Panel beim Münchner Roten Kreuz. Landtagsabgeordnete waren ebenfalls an der Diskussion beteiligt. Der Einladung waren die Landtagsabgeordneten Andreas Lorenz (CSU), Florian Ritter (SPD) und Julika Sandt (FDP) sowie die Landtagskandidaten Ruth Busl (Freie Wähler) und Dr. Andreas Siebel (FDP) gefolgt, ebenso Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK).

Stärk schilderte das Zustandekommen der sogenannten Retterfreistellung, die seit der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes im April 2013 gilt. Sie gewährt ehrenamtlichen Einsatzkräften des Rettungsdienstes unter bestimmten Voraussetzungen einen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie während ihrer Arbeitszeit alarmiert werden. Dies sei ein wichtiger erster Schritt, entspreche aber nicht der seit Jahren vom Roten Kreuz geforderten Helfergleichstellung, die eine vollständige rechtliche Gleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer im Bevölkerungsschutz zum Ziel hat.

Die anwesenden Landtagsabgeordneten äußerten übereinstimmend, die Retterfreistellung sei bei ihnen nicht als erster Schritt, sondern eher als finaler Erfolg angekommen. Auch sei ihnen die rechtliche Ungleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und THW so nicht bewusst gewesen. Umso wichtiger seien Diskussionsrunden wie diese, um die Sichtweisen der Betroffenen zu erfahren. Florian Ritter strich heraus, was auch den Fürsprechern des Ehrenamtes auf dem Herzen lag: Eine rechtliche Ungleichbehandlung dürfe nicht sein, da die Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen staatliche Aufgaben übernehmen; die Trägerschaft der Organisation dürfe da keine Rolle spielen.

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