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Rettungsassistenten sind „Barfußmediziner“

09.11.2007, 14:22 Uhr

Diskussion um Hilfsfristen und Notarztversorgung in Baden-Württemberg

Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) und die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte sind sich einig: Um die Notarztversorgung im Land weiterhin aufrecht zu erhalten, die sich aufgrund des zunehmenden Ärztemangels zunehmend verschlechtern wird, dürfe die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten nicht fallen. Doch bei den Konsequenzen trennen sich ihre Wege. Burkhard Dirks, Vorsitzender der AGSWN, schlägt in der Tageszeitung „Rems-Zeitung“ vor, den Notarztdienst attraktiver zu machen und künftig mehr zu zahlen. In diesem Punkt bremsen allerdings die Kassen.

Sozialministerin Stolz will den Rettungsdienstmitarbeitern hingegen mehr Kompetenzen zusprechen, damit diese einen Einsatz künftig auch ohne Notarzt bewältigen können. Einer solchen Diskussion dürfe man sich nicht verschließen. Deshalb plant sie in Tübingen, Stuttgart und Freiburg Modellversuche mit Intensivtransporten ohne Notärzte. Gegen diese Pläne spricht sich Burkhard Dirks vehement aus: Angesichts einer nur zweijährigen Ausbildung handele es sich bei Rettungsassistenten lediglich um „Barfußmediziner“.

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