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Rettungsassistenten sollen künftig Notfallsanitäter heißen

25.05.2012, 12:43 Uhr

Bundesgesundheitsministerium legt Gesetzentwurf vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat heute den Referentenentwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters verschickt. Die Neuregelung soll das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz ablösen. „Es zielt auf eine moderne, den Anforderungen an den Notfalleinsatz entsprechende Ausbildung ab“, wie es im Anschreiben heißt. Strukturell entspreche es den bestehenden Heilberufungsgesetzen, die Ausbildungen zu nicht-ärztlichen Heilberufen regeln. Der Entwurf wird parallel auch an Bundesressorts sowie die Länder zur Stellungnahme versandt. Abgabetermin dafür ist der 22. Juni 2012. Sollte eine Anhörung zu den Stellungnahmen notwendig sein, ist diese bereits für den 27. Juni terminiert. 

In dem Entwurf heißt es u.a., dass die Ausbildungsvorschriften im derzeit geltenden Rettungsassistentengesetz den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen seien. Die Novellierung werde seit längerem für überfällig gehalten. Der vorliegende Gesetzentwurf komme der Forderung nach einer Neuregelung der Rettungsassistentenausbildung nach und greife umfänglich die vielfältigen Forderungen auf, die im Vorfeld an den Bundesgesetzgeber herangetragen worden sind. Das Ergebnis sei eine umfassend überarbeitete neue Ausbildung, die sich beginnend mit der Ausbildungsdauer, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird, wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheide. Weitere Neuerungen betreffen die Berufsbezeichnung, die Vernetzung von theoretischem und praktischem Unterricht mit der praktischen Ausbildung sowie Einführung einer Ausbildungsvergütung. Im Übrigen entspreche der Gesetzentwurf den Strukturen anderer Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe.

RETTUNGSDIENST wird den Referentenentwurf in der Juli-Ausgabe ausführlich vorstellen.

Den Referentenentwurf und die Anlagen dazu können Sie sich hier als zip-Datei herunterladen.

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