Das Ausschreibungsverfahren für den Rettungsdienst im Landkreis Harz kann fortgesetzt werden. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ meldet, machte das Oberlandesgericht Naumburg den Weg dazu frei, indem es die Klage eines Rettungsdienstbetreibers gegen das laufende Ausschreibungsverfahren zurückwies. Ursprünglich hatte der Landkreis beabsichtigt, Teile der Notfallrettung und des Krankentransportes bereits zum 1. Januar 2013 neu zu vergeben. Bis dahin waren nur der kreiseigene Rettungsdienst, das DRK und der ASB auf diesem Gebiet tätig. Für das neue Bieterverfahren bewarben sich aber zudem der Malteser Hilfsdienst sowie die deutsche Falck-Tochter, die Krankentransport Herzig GmbH.
In dem darauf folgenden Vergabenachprüfungsverfahren wurden allerdings die Anträge der beiden Anbieter von der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss legten sie daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht Naumburg ein. Da eine Gerichtsentscheidung vor März dieses Jahres zu erwarten war, wurden DRK und ASB im Altkreis Halberstadt für den Zeitraum von sechs Monaten interimsweise mit der Erbringung der Rettungsdienstleistungen weiter beauftragt. Diese Genehmigung wurde mit der Option zur maximal zweimaligen schriftlichen Verlängerung um je weitere drei Monate versehen, da damit zu rechnen sei, dass das europaweite Angebotsverfahren innerhalb dieses Zeitraums zum Abschluss gebracht werden kann. Nach Angaben des Landrats soll dies auch der Fall sein. Skeptischer äußerte sich hingegen der Chef des kommunalen Rettungsdienstes vor der Presse: „Falls die neuen Interessenten durch die Vergabe fallen, könnte es wieder Einsprüche und Klagen geben.“ (POG)