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Rettungsdienst-Ausschreibungen soll der Boden entzogen werden

05.09.2016, 11:14 Uhr

Foto: Archiv

Schleswig-Flensburg strebt Teilkommunalisierung an

Der Kreis Schleswig-Flensburg will Teile des Rettungsdienstes in ein Kommunalunternehmen „Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg“ in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) überführen. Nachdem der Kreistag den Antrag auf die Gründung eines solchen Rettungsdienstunternehmens noch im März 2014 abgelehnt und den zusätzlichen Bedarf an rettungsdienstlichen Leistungen direkt an das DRK vergeben hatte, wurde das vom Kreis als „Aufstockung“ bezeichnete Vorgehen vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) im August 2015 für unwirksam erklärt. In der vergangenen Woche hat der Landrat nun eine Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung am 28. September 2016 eingereicht (163/2016).

Der Kreis folgt damit der Empfehlung eines Gutachtens, das eine notwendige Ergänzung der Rettungsmittelvorhaltung im Umfang von zurzeit 261 Rettungsmittelwochenstunden sowie weitere zukünftig zu vergebende Rettungsmittelwochenstunden vorsieht. Der innere Aufbau der Kommunalunternehmen sei „vor allem für solche Aufgaben geeignet, die ein weitgehend selbständiges und vor allem flexibles Handeln erforderlich machen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Mit der Inhouse-Lösung werde eine Trägerorganisation geschaffen, mit der alle derzeitigen Akteure (DRK, JUH und FF Steinbergkirche) mit ihren bisherigen Anteilen weiterhin an der Leistungserbringung teilhaben können. Zudem werde mit der AöR eine Auffangebene für alle darüber hinausgehenden Zuwächse der Leistungserbringung geschaffen. „Hierdurch wird etwaigen Ausschreibungserfordernissen durch Bedarfserweiterungen nachhaltig der Boden entzogen“, heißt es in dem Papier.

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