Der Kreis Warendorf weist in einer Beschlussvorlage zur Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst explizit auf die immer noch nicht erfolgte Kostenübernahme der Krankenkassen für die Notfallsanitäter-Ausbildung und dadurch entstehende Probleme hin. Für die Ausbildung der Notfallsanitäter im kommenden Jahr veranschlagt der Kreis rund 86.000 Euro. Dafür müsste aber erst der zurzeit gültige Rettungsdienstbedarfsplan erweitert werden. Bei den Gesprächen des Ordnungsamtes mit den Krankenkassen, die seit Oktober geführt werden, weigern sich diese aber „aus verfassungsrechtlichen Gründen“, die Kosten der Notfallsanitäter anzuerkennen und kritisieren zugleich die Höhe der Bedarfe, wie es in der Beschlussvorlage heißt.
Der Kreis Warendorf will jetzt die Bezirksregierung Münster in die Verhandlungen einbeziehen, die nach § 12 Abs. 4 RettG das Einvernehmen der Kassen ersetzen könne. Der Rettungsdienstbedarfsplan soll dann im ersten Sitzungsdurchlauf des Jahres 2017 um den Punkt Notfallsanitäter erweitert werden. Erst danach könnte in einem zweiten Schritt eine aktualisierte Gebührensatzung Rettungsdienst erlassen werden, die die Kosten der Notfallsanitäter beinhaltet. Bis dahin behilft sich der Kreis Warendorf mit einer Gebührensatzung ohne diesen Posten, um Unterdeckungen zu vermeiden. Im Kreistag soll darüber am 16. Dezember 2016 beraten werden.
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