Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) zur Einhaltung der Hilfsfristen durch den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung kürzlich geantwortet und dabei die Zahlen vorgelegt (Drucksache 18/2465). Die Planungsvorgabe gilt in Schleswig-Holstein dann als erfüllt, wenn in der Realität in 90% der Einsätze in der Notfallrettung in einem Rettungsdienstbereich der Notfallort innerhalb von 12 Minuten erreicht wird. Da keine besondere Hilfsfrist für Notarzteinsätze existiert, wird die Zielerreichung durch das erste eintreffende Rettungsmittel markiert.
Demnach wurde in nur 2 von 13 Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Zahlen vorgelegt haben, die Hilfsfrist nicht erreicht. In einem dieser beiden Landkreise, Plön, ist die Entwicklung allerdings weiterhin positiv: Im Jahr 2009 lag die Erreichung noch bei lediglich 77,9%. Im anderen Fall, Schleswig-Flensburg, wurden die Werte im vergangenen Jahr erstmals erhoben. In beiden Kreisen liegen aber aktuelle Nachbemessungsgutachten vor, die Erhöhungen der Rettungsmittelvorhaltung beinhalten. Diese sollen kurzfristig umgesetzt werden. Die Kreise Ostholstein und Segeberg haben keine Zahlen vorgelegt.