Der Kreis Ostholstein plant zum 1. September 2019 die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Die AöR soll die Aufgaben der Trägerschaft des Rettungsdienstes vom Kreis Ostholstein übernehmen und zum Teil auch den Rettungsdienst durchführen. Dabei ist geplant, ausschließlich den Teil der Durchführung in die AöR zu geben, der im neuesten Gutachten zu den Rettungsmittelvorhaltestunden als Aufstockung, also zusätzlich zu der bereits vorhandenen Anzahl von Rettungswagen und Krankentransportwagen, als notwendig beschrieben wird. Mit der Reform will der Kreis Ostholstein die Wirtschaftlichkeit und die Professionalität erhöhen. Zudem sei durch ein seit November 2018 vorliegendes Gutachten der Firma Forplan Dr. Schmiedel ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf festgestellt worden. Eine zuvor beabsichtigte gemeinsame Gründung der AöR mit dem Kreis Stormarn ist damit vorerst vom Tisch, soll aber im Jahr 2022 nachgeholt werden.
Es sei nicht geplant, heißt es aus dem Kreis, im Rahmen dieser Aufgabenübertragung bzw. Rettungdienstdurchführung den Hilfsorganisationen – ASB, DRK, Johanniter und Malteser – den bisherigen Umfang an Rettungsmittelvorhaltestunden zu kürzen oder gar ganz zu streichen. Mindestens zwei Drittel der dringend benötigten neuen Rettungsdienstmitarbeiter sollen von der AöR eingestellt werden. Das restliche Drittel soll wie bisher von den Hilfsorganisationen kommen. Laut Gutachten muss die Zahl der vorgehaltenen Personalstunden pro Woche von derzeit etwa 2.800 um rund 600 auf rund 3.400 ausgebaut werden. Grund dafür sind die gestiegenen Einsatzzahlen sowie geänderte Berechnungsmethoden.