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Rettungsdienst im Landkreis Demmin funktioniert nicht

01.12.2010, 10:03 Uhr

Foto: Archiv

Privater erhält Genehmigung für Notfallrettung

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit Urteil vom gestrigen Dienstag entschieden, dass dem Kläger Enrico Harwardt aus Neubrandenburg und seinem Unternehmen Medical Service Klinik- und Krankentransporte eine Genehmigung für die Durchführung der Notfallrettung mit einem Rettungstransportwagen zu erteilen ist, wenn er noch einige aus formalen Gründen erforderliche Unterlagen vorlegt. Der Antrag, ihm auch den Krankentransport mit zwei Krankentransportwagen zu genehmigen, blieb ohne endgültige Entscheidung des Gerichts. Hierüber hat der beklagte Landkreis Demmin erneut zu entscheiden, wobei das Gericht in dem Urteil Hinweise für die erneut vom Landkreis geforderte Entscheidung geben wird.

Das Gericht begründete nach der mündlichen Verhandlung die Verurteilung mit der fehlenden Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes im Landkreis Demmin. Es errechnete aus den vom Landkreis vorgelegten Protokollen der Rettungseinsätze, dass mehr als die Hälfte der Rettungsfahrten im Bereich der Rettungswache Altentreptow länger dauerten, als dies vom Gesetzgeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgegeben ist. Diese Hilfsfrist dauert in Mecklenburg-Vorpommern 10 Minuten. Damit komme dem Argument des Landkreises, dass der Rettungsdienst im Landkreis Demmin den hinzukommenden privaten Unternehmer nicht vertragen würde, nach Ansicht des Gerichts keine Bedeutung zu. Dass das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen die Rechtslage anders einschätze, sei für Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht des Gerichts unbeachtlich. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern trage diese Ansicht in seinen bisherigen Entscheidungen mit. Auf die vom Landkreis angeführten wirtschaftlichen Gefahren für den Rettungsdienst kommt es nach Ansicht des Gerichts deshalb nicht an.

Der klagende Privatunternehmer bot mehrmals das Gespräch über eine Vereinbarung mit dem Landrat des Landkreises Demmin an. Der Landrat als Verwaltungsspitze lehnte solche Gespräche während des laufenden Verfahrens ab. Jetzt wird er mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechnen müssen. Dem Unternehmen ist nach der jetzt durch das Urteil des Verwaltungsgerichts gestützten Ansicht seines Anwaltes Hans-Martin Hoeck die Genehmigung für den Einsatz jedenfalls eines Rettungstransportwagens, mit dem Notfallrettung und Krankentransport ausgeführt werden kann, rechtswidrig vorenthalten worden. Hierdurch sei ein Schaden jedenfalls in Höhe des Gewinns entstanden, der durch den Einsatz eines Rettungstransportwagens in den vergangenen vier Jahren hätte erwirtschaftet werden können. Den Schaden schätzt Rechtsanwalt Hoeck auf mindestens 30.000 Euro pro Kalenderjahr.

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