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Rettungsdienst in Baden-Württemberg verfassungswidrig?

29.10.2014, 10:11 Uhr

Foto: K. von Frieling

Experte beklagt „schweren Eingriff“ in die kommunale Selbstverwaltung

Nach Ansicht von Professor Roland Goertz, Lehrstuhlinhaber für Sicherheitsfragen und Bedarfsplanung an der Bergischen Universität Wuppertal, ist die Organisation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg „ausgesprochen gefährlich“. In einem Interview mit dem „Mannheimer Morgen“ erklärte Goertz, Baden-Württemberg habe als einziges Bundesland den Rettungsdienst nicht in die Hände der Städte und Kreise gelegt, sondern den Krankenkassen und Hilfsorganisationen überantwortet. Er halte das für einen „schweren Eingriff“ in die kommunale Selbstverwaltung, der in seinen Augen sogar verfassungswidrig sei. Städte und Kreise stünden dadurch ohne jedes Eingriffsrecht da: „Wie soll eine Runde aus Kostenträgern und Durchführenden konkret Verantwortung übernehmen?“ Nach seiner Meinung müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen drastisch geändert werden.

Goertz sprach sich zudem für eine stärkere Einbeziehung der Berufsfeuerwehren aus: „Wenn eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nachweislich nicht mehr sichergestellt ist, könnten Städte und Kreise zum Beispiel durch Berufsfeuerwehren den Rettungsdienst selber sicherstellen oder diese Leistung vergeben.“ In Baden-Württemberg wurde die jetzt herrschende Organisationsform des Rettungsdienstes mit der Verabschiedung des ersten Rettungsdienstgesetzes 1975 rechtlich verankert. Aktueller Anlass für das Interview waren spezifische rettungsdienstliche Probleme in Mannheim, die der Professor als Aufhänger für seine heftige Grundsatzkritik nahm. (POG)

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