Der Rettungsdienstausschuss Bayern hat am 30. November 2022 eine neue Empfehlung mit dem Titel „Strukturierte Voranmeldung von Patienten mit Tracerdiagnosen“ veröffentlicht. Damit sollen relevante Inhalte, die von den Kliniken für Patienten mit Tracerdiagnosen zur Vorbereitung benötigt werden, sowie eine Strukturierung der Informationsweitergabe festgelegt werden. Sie gelten für Patienten mit den Tracer-Diagnosen Reanimation, Polytrauma A/B, schweres Schädelhirntrauma, Schlaganfall, ST-Hebungsinfarkt (STEMI), akute GI-Blutung, Sepsis und weitere Zustandsbilder mit Schockraumindikation. Vom Rettungsdienst sollen standardisiert folgende Punkte erhoben und übermittelt werden:
- Arbeitsdiagnose anhand des landesweit geltenden Patientenzuweisungscodes
- Patientenzustand nach einheitlicher Nomenklatur (ABCD-Schema)
- relevante, tracerdiagnosen-spezifische Angaben
- ggf. ergänzende Besonderheiten
- Vorhandensein einer Antikoagulantientherapie: ja/nein
- geschätzte Eintreffzeit in der Behandlungseinrichtung.
Dabei sei Wert darauf gelegt worden, dass der Informationsumfang einerseits überschaubar bleibt, andererseits die Kliniken die wesentlichen Informationen zum Patientenzustand vorab erhalten. Der Patientenzustand soll gemäß einer einheitlichen Nomenklatur des ABCD-Schemas mit einer entsprechenden Systematik (siehe Grafik) übermittelt werden. Dies sei sowohl als Klartext als auch insbesondere bei elektronischer Übermittlung abgekürzt möglich (z.B. A1;B1;C2;D4). Das Schema zur strukturierten Voranmeldung soll in allen Rettungsmitteln und den Integrierten Leitstellen schnell verfügbar vorgehalten werden. Soweit möglich soll eine elektronische Übermittlung angestrebt werden. Die Empfehlung soll bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt werden und hat eine voraussichtliche Gültigkeit bis zum 30. Juni 2028.
Die Empfehlung kann hier heruntergeladen werden.