S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Rettungsdienst in der Region Hannover neu vergeben

14.11.2012, 10:18 Uhr

Foto: B. Wuttig

Dreimal DRK, zweimal JUH, einmal ASB

Gestern ist die Entscheidung gefallen, wer künftig in der Region Hannover den Rettungsdienst durchführt. Wie die Regionssprecherin mitteilte, habe man sich dabei für das wirtschaftlichste Angebot entscheiden müssen. Qualitätskonzepte und Preise seien zu gleichen Teilen gewertet worden. Die Entscheidung sei einstimmig bei drei Enthaltungen gefallen. Das Ergebnis im Einzelnen:

  • Los 1 (Rettungswachen Wedemark, Burgwedel und Isernhagen) DRK Rettungsdienst in der Region Hannover gGmbH
  • Los 2 (Rettungswachen Uetze, Burgdorf und Lehrte): DRK Rettungsdienst in der Region Hannover gGmbH
  • Los 3 (Rettungswachen Sehnde, Laatzen und Pattensen/Hemmingen): DRK Rettungsdienst in der Region Hannover gGmbH
  • Los 4 (Rettungswachen Springe, Gehrden/Ronnenberg und Barsinghausen/Wennigsen): ASB Rettungsdienst gGmbH
  • Los 5 (Rettungswachen Wunstorf, Neustadt und Mandelsloh) JUH e.V. Regionalverband Niedersachsen Mitte
  • Los 6 (Rettungswachen Seelze, Garbsen und Langenhagen) JUH e.V. Regionalverband Niedersachsen Mitte

Nach Medienberichten habe das DRK auch für das Los 4 das beste Angebot abgegeben. Einem Anbieter dürfen aber höchstens drei Lose zugeteilt werden, daher wurden diese Rettungswachen an den ASB vergeben. 

Drei Bewerber waren wegen fehlender Unterlagen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden. Zwei davon leiteten einstweilige Rechtschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Hannover ein. In einem Verfahren obsiegte die Region Hannover, in einem anderen unterlag sie. Gegen diesen Beschluss, der die Region Hannover verpflichtete, den Teilnehmer zur zweiten Stufe (Angebotsabgabe) zuzulassen und solange keine Zuschlagsentscheidung zu treffen, bis dem Teilnehmer die Gelegenheit zur Angebotsabgabe gegeben worden ist, legte die Region Hannover beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde ein. Im erstgenannten Verfahren legte der unterlegene Teilnehmer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ein.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum