Der Deutsche Ärztetag hat erneut seine Auffassung bekräftigt, wonach der Rettungsdienst eine Gesundheits- und nicht eine Transportleistung darstellt und die Bundesregierung aufgefordert, das Sozialgesetzbuch (SGB) V in diesem Sinne zu reformieren. Bei ihrer jüngsten Tagung in Nürnberg Ende Mai erklärten die Ärzte ausdrücklich, sie würden die gleich lautende Initiative von Bundesrat, Notarztverbänden und Rettungsdienstorganisationen unterstützen. Bereits beim Ärztetag 2010 in Dresden hatten sie verlangt, den Rettungsdienst als Teil der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V anzuerkennen. Nach dem aktuellen Stand der Medizin sei es selbstverständlich Aufgabe des Rettungsdienstes, sofort am Notfallort die erforderlichen medizinischen Behandlungs- und Versorgungsleistungen am Patienten einzuleiten und vorzunehmen. Es sei unbestritten, dass diese Leistungen ausschließlich dem Erhalt, der Wiederherstellung oder der Verbesserung des Gesundheitszustandes dienten und nicht dem bloßen Transport des Patienten in ein Krankenhaus. (POG)
Rettungsdienst ist Gesundheitsleistung
30.05.2012, 16:13 Uhr
Deutscher Ärztetag fordert Aufnahme in SGB V