Der rettungsdienstpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Ackermann, legte 10 Argumente für den privaten Rettungsdienst in Deutschland vor. Für den Bundestagsabgeordneten ist klar: „Der Rettungsdienst ist ein Gemeinschaftsgut und keine hoheitliche Aufgabe.“ In der von ihm aufgestellten Liste heißt es u.a., dass in Deutschland über 270 privat-wirtschaftliche Rettungsdienstunternehmen tätig sind. Der private Rettungsdienst sei damit hinter dem DRK die zweitgrößte Anbietergruppe von rettungsdienstlichen Leistungen und beschäftige insgesamt über 9.650 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Ackermann fragt, warum ausgerechnet der Rettungsdienst eine hoheitliche Aufgabe sein soll, die dem öffentlichen Dienst oder privilegierten Hilfsorganisationen vorbehalten bleibt? Dies erschließt sich nicht. Denn die öffentliche Hand habe sich aus klassischen Hoheitsaufgaben wie der öffentlichen Sicherheit seit langem weitgehend zurückgezogen. Zudem verhindere der Einsatz von Ehrenamtlichen die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, führe zu Lohndumping innerhalb der jeweiligen Hilfsorganisationen und greife in den Wettbewerb mit privaten Rettungsdienstunternehmen ein. Ackermann: Es liegt auf der Hand, dass ein ehrenamtlich Tätiger nie die entsprechende und notwendige Berufserfahrung erlangen kann.“
Hier finden Sie die gesamte Liste.