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Rettungsdienst ist wesentlicher Baustein für Bevölkerungsschutz

12.01.2018, 13:40 Uhr

Foto: RD-Archiv

Sachsen hält am Submissionsmodell fest


Unter der Überschrift „Rettungsdienst im Freistaat Sachsen retten!“ fordert die Landtagsfraktion der Linken eine Abkehr vom Submissionsmodell und eine Kommunalisierung des Rettungsdienstes. In einem entsprechenden Antrag (Drs.-Nr.: 6/11487) wird die Staatsregierung aufgefordert, die Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung sowie weitere untergesetzliche Bestimmungen zu überarbeiten. Bestehende Missstände, so die Linken, könnten vorzugsweise durch eine Stärkung der Aufgabenträger beseitigt werden, damit sie bei Leistungsausschreibungen anders auftreten können – oder die Aufgaben gleich eigenständig erfüllen. Damit würden insbesondere die Rechte und Interessen der Beschäftigten gewahrt werden.

Das Innenministerium sieht hingegen keinen Einfluss der geänderten Vorgaben für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen auf die gegenwärtige Situation bei der Erbringung von Rettungsdienstleistungen, deren Qualität oder die Situation der im Rettungsdienst Beschäftigten. Die Regelungen im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) stünden auch nicht im Widerspruch zu bundes- oder europarechtlichen Vorschriften, ein Wechsel vom Submissionsmodell zum Konzessionsmodell sei daher nicht erforderlich. Das bestehende System habe sich grundsätzlich bewährt und sei „ein wesentlicher Baustein für einen funktionierenden Bevölkerungsschutz im Freistaat Sachsen.“

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