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Rettungsdienst-Mitarbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt

07.04.2009, 09:48 Uhr

Foto: BilderBox

Beklagte legten Berufung ein

Wie die Tageszeitung „Mannheimer Morgen“ meldete, wurden am vergangenen Donnerstag ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter vor dem Amtsgericht Schwetzingen zu Geldstrafen in Höhe von 1.350 und 1.600 Euro wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, bei einem Einsatz den Notarzt zu spät hinzugezogen zu haben. Der Patient, ein 59-jähriger Obdachloser, ist einen Tag später im Krankenhaus an einer Lungenentzündung gestorben.

 

Die beiden Rettungsdienst-Mitarbeiter waren von der Polizei im Dezember 2007 zu dem vor sich hin dämmernden Mann gerufen worden, der sich aber geweigert habe, sich in die Klinik einliefern zu lassen. Die Polizei habe daraufhin angewiesen, den Obdachlosen zu versorgen. Die Richterin wirft dem Rettungsassistenten und dem Rettungssanitäter vor, dass sich der Unglücksfall zu einer lebensbedrohlichen Situation entwickeln konnte. Aus rechtsmedizinischer Sicht habe der Tod des 59-Jährigen durch eine frühere Einlieferung in eine Klinik zwar nicht mehr verhindert werden können, die Richterin sieht den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung trotzdem als erfüllt an.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beklagten haben am Freitag Berufung eingelegt.

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