Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz hat sich in einem Appell an die EU-Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der EU gewandt, das neue EU-Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden. Hintergrund ist eine im Januar anstehende abschließende Beratung des Ausschusses über Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts. Darin enthalten ist auch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die vorsieht, dass künftig auch die Konzession für den Rettungsdienst europaweit ausgeschrieben werden kann. „Das würde das bewährte System des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz völlig auf den Kopf stellen“, erklärte Lewentz den Grund für seinen Brief.
„Ich bin mir sicher: Im Ergebnis würde diese Änderung massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes in Frage gestellt“, warnt der Innenminister. Dies beträfe sowohl den Krankentransport als auch die Notfallrettung. Auch eine Trennung des Krankentransportes von der Notfallrettung hätte nicht vorhersehbare Folgen für den Rettungsdienst. Der Minister hofft, dass sich die Europaparlamentarier dafür einsetzen, den Rettungsdienst vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie über die Konzessionsvergabe auszunehmen. Zudem will der Minister im Januar in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Präsidenten der Hilfsorganisationen seinen Forderungen erneut Nachdruck verleihen.