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Rettungsdienst soll grundlegend reformiert werden

16.01.2024, 12:14 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Bundesgesundheitsministerium präsentiert Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung


Heute haben Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Dr. Burkhard Ruppert, Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung vorgestellt. Folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden:

  • Verbesserte Patientensteuerung durch Ausbau und Stärkung der Terminservicestellen und deren Vernetzung mit den Rettungsleitstellen
  • Stärkung der bundesweit einheitlichen notdienstlichen Akutversorgung der KV’en durch Konkretisierung des Sicherstellungauftrages
  • Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) und integrierter Kindernotfallzentren (KINZ) als sektorenübergreifende Behandlungsstruktur.

Dazu sollen die Terminservicestellen mit den Rettungsleitstellen flächendeckend digital vernetzt werden, damit Hilfesuchenden einschließlich ihrer einmal erhobenen Daten wechselseitig übergeben werden können. Die KV’en sollen gesetzlich verpflichtet werden, Kooperationen mit den Rettungsleitstellen einzugehen. Parallel dazu werden die Länder aufgefordert, in eigener Kompetenz die Vernetzung der Strukturen von Seiten der Rettungsleitstellen umzusetzen und dementsprechende landesrechtliche Regelungen zu schaffen. Da aufgrund dieser Maßnahmen ein erhöhtes Gesprächsaufkommen erwartet wird, soll der Bereich der notdienstlichen Akutversorgung über die Terminservicestellen gestärkt werden. Geprüft werden soll zudem, wie perspektivisch digital gestützte Zugangswege neben der telefonischen Kontaktaufnahme zur Terminservicestelle über die Rufnummer 116117 geschaffen werden können.

Zur Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf werden die KV’en verpflichtet, 24/7 eine telemedizinische Versorgung (telefonisch oder per Videoanruf, einschließlich einer kinder- und jugendärztlichen Versorgung) sowie 24/7 eine aufsuchende Versorgung insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitzustellen. Ergänzend werden die KV’en verpflichtet, sich an flächendeckend einzurichtenden Integrierten Notfallzentren (INZ) zu beteiligen. Den KV’en wird gesetzlich ermöglicht, den aufsuchenden Dienst durch die Einbindung von qualifiziertem nicht-ärztlichem Personal oder durch Kooperationen mit dem Rettungsdienst zu entlasten. Ausdrücklich erwähnt wird in diesem Zusammenhang der Gemeindenotfallsanitäter. Die ärztliche Kompetenz soll durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die Reform der Notfallversorgung in einem weiteren Schritt zwingend durch die Reform des Rettungsdienstes ergänzt werden muss. Dieser soll in das Gesundheitssystem eingegliedert werden, um so die Vernetzung aller drei Versorgungsbereiche zu erreichen. Das heißt konkret:

  • Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V
  • Vernetzung des Rettungsdienstes mit den anderen Akteuren der Notfall- und Akutversorgung unter Nutzung der Telematikinfrastruktur (z.B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM), Telematikinfrastruktur Messenger (TIM))
  • Digitalisierung der entsprechenden Prozesse, um im Gesamtsystem der Notfallversorgung eine schnelle abgestimmte Versorgungskette ohne Schnittstellenverluste zu erreichen
  • Zugriff des Rettungsdienstes auf die elektronische Patientenakte bzw. die Patientenkurzakte
  • Festlegung eines Prozesses zur Entwicklung von bundesweiten (Rahmen-)Vorgaben für die Leistungserbringung der Rettungsdienste unter Einbeziehung aller Akteure und der Länder
  • Stärkung der Vergütungstransparenz
  • Alternative Einsatzdienste für Leitstellen durch Kooperationsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit von Rettungsdiensten und KV’en mit Pflege, Sozialdiensten und psychiatrischer Krisenintervention.
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