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Rettungsdienst soll mit Sondersteuer finanziert werden

10.04.2015, 13:40 Uhr

Foto: H. Scholl

Einsätze zur Menschenrettung in Luxemburg gebührenfrei

Wie die Tageszeitung „Luxemburger Wort“ berichtet, hat die Regierung im Großherzogtum die Einführung einer Sondersteuer auf Versicherungsbeiträge für Kraftfahrzeuge im kommenden Jahr in Planung, durch die eine Mitfinanzierung des Rettungsdienstes erfolgen soll. Die Sondersteuer ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem ab dem kommenden Jahr die Finanzen Luxemburgs aufgebessert werden sollen. Es wird durch die Sondersteuer mit zusätzlichen 2,8 Mio. Euro pro Jahr gerechnet.

In Luxemburg ist die Kostenerstattung bei Verkehrsunfällen derzeit aufgeteilt. So wird der Rettungsdienst des Zivilschutzes über das Innenministerium finanziert, während der Transport in die Klinik von der Krankenkasse CNS ganz oder teilweise gezahlt wird. Die Feuerwehren werden wie in Deutschland von den Kommunen getragen, wobei manche Gemeinden entstandene Kosten bei Verkehrsunfällen zurückfordern. „Einsätze zur Menschenrettung sind aber grundsätzlich gebührenfrei“, wie ein Sprecher des Innenministeriums betonte. Nach Angaben der „Administration des services secours“ (RD-Verwaltung) haben die Feuerwehren in Luxemburg im Jahre 2013 insgesamt 13.500 Einsätze absolviert, dabei entfielen 2.653 Einsätze auf Verkehrsunfälle. Der Rettungsdienst musste bei 1.808 Einsätzen Hilfe bei Verkehrsunfällen leisten. Die vorgenannten Zahlen würden nach Ansicht der Regierung des Großherzogtums die Sondersteuer rechtfertigen.

Vorbild ist die Feuerschutzsteuer, durch die im Großherzogtum 6% der Versicherungsprämie zur Verwaltung des Luxemburger Rettungsdienstes fließen, was 4 Mio. Euro in diesem Jahr bzw. einem Viertel der Finanzmittel entspricht. Die Versicherungen wehren sich gegen die „rettungsdienstliche“ Sondersteuer, weil ihrer Ansicht nach keine gerechte Finanzierung bestehe, da ausländische Verkehrsteilnehmer nicht berücksichtigt werden und der präventive Charakter bei Verkehrsunfällen nicht bestehen würde. Darüber hinaus ist bereits durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Beteiligung der Versicherungen am „Zukunftspaket“ vorhanden. Die Sondersteuer würde zu einer Tariferhöhung durch die Versicherungen führen, die dann an die Kunden weitergebeben werden müssten. (Scholl)

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