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Rettungsdienst und Krankentransport in NRW nur mit Privaten

20.06.2012, 09:48 Uhr

Foto: Sani-Car

Unternehmerverbände begrüßen Novellierung des RettG NRW

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) haben der Unternehmerverband privater Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen e.V. (UPR NRW e.V.) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e.V. (VSPV e.V.) ihre Unterstützung der Koalitionsaussage zugesagt. Der im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen enthaltene Passus, dass „der Rettungsdienst weiterhin mit den Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen zusammenwirken“ solle und die öffentliche Planung und Einsatzleitung unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben gesichert sein müssten sowie „qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern bleiben“, findet bei den Verbänden volle Zustimmung.

Die Forderung der Beteiligung von Leistungserbringern der öffentlichen Hand, privater Unternehmen und Hilfsorganisationen gleichermaßen als stabiles Gesamtsystem, sei ein großer Fortschritt und ein bemerkenswerter Paradigmenwechsel. Man sehe sich durch die Überzeugung der mitwirkenden Parteien bestätigt, dass der Krankentransport und Rettungsdienst ohne „Die Privaten in NRW“ nicht funktioniere. Auch die Bereitschaft der Verbände zur Mitwirkung im Katastrophenschutz scheine seine Wirkung nicht verfehlt zu haben. An die Hilfsorganisationen richten die Verbände das Angebot, sich über gemeinsame Vorstellungen zu unterhalten. Dieses gelte selbstverständlich auch für die Feuerwehren.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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