Im Verfahren um Nachprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen in mehreren Rettungswachen im Stadtgebiet von Hildesheim hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Celle in seiner gestrigen Entscheidung über das zweite Los die sofortige Beschwerde der Johanniter gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 26. August 2011 zurückgewiesen (Aktenzeichen: 13 Verg 6/11). Der Vergabesenat hat entschieden, dass die Rügen der Antragstellerin unbegründet seien. Dies betrifft den Vorwurf, dass der Preis der erfolgreichen Bieterin unangemessen niedrig sei, dass das eigene Konzept der Antragstellerin zu schlecht bewertet und die Vergabeentscheidung durch den unzuständigen Verwaltungsausschuss anstelle des Rats getroffen worden sei.
Der Senat ist in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Auftraggeber nur dann Anlass habe, die Höhe eines Preises auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen, wenn der Abstand zum nächst höheren Angebot die Schwelle von 20% übersteige. Diese Schwelle sei hier bei weitem nicht erreicht und die Auftraggeberin habe dies auch hinreichend dokumentiert. Von der Entscheidung über die Angemessenheit der Preisgestaltung hänge, so der Senat, auch die Entscheidung über die Bewertung der Konzepte zusammen, so dass auch die zweite Rüge unbegründet sei.
Schließlich habe der Verwaltungsausschuss nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung auch als zuständiges Gremium über die Vergabe entscheiden dürfen. Der Rat der Stadt Hildesheim habe mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2011 eine hinreichende Grundsatzentscheidung über die hier in Frage stehenden Haushaltsmittel für Rettungsdienstleistungen getroffen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Stadt Hildesheim darf den Zuschlag nunmehr an die ausgewählten Bieter erteilen.
Der Regionalvorstand der Johanniter, Steffen Bahr, zu der Entscheidung: „Wir sind sehr enttäuscht über das heutige Urteil des OLG. Vor zwei Wochen teilte der Vorsitzende Richter des OLG in der mündlichen Verhandlung mit, dass nach aktuellem Beratungsstand in der Stadt Hildesheim das falsche Gremium entschieden hat. Warum das Gericht trotz dieser Feststellungen und Aussagen so entschieden hat, ist für uns ein Rätsel und auch nicht nachvollziehbar.“ Und weiter: „Aus dem Beschluss des OLG geht hervor, dass der durch die Johanniter gerügte Punkt der ermessensfehlerhaften Konzeptbewertung bei der Urteilsfindung zu Los 2 der Stadt Hildesheim inhaltlich nicht überprüft wurde. Wir gehen aber davon aus, dass dies im nächsten Verfahren im Los 1 der Stadt am 9. Dezember vor dem OLG behandelt werden wird.“