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Rettungsdienst-Vergabe in Österreich auf dem Prüfstand

12.04.2017, 15:11 Uhr

Foto: N. Meister/ÖRK

Nicht gewinnorientierte Organisationen sollen direkt beauftragt werden

Auch Österreich plant eine Änderung des Vergaberechts für Rettungsdienstleistungen. Laut einem heute erschienenen Artikel im „Standard“ ist vorgesehen, dass zukünftig Vergaben erst ab einem Auftragswert von 750.000 Euro EU-weit ausschreibungspflichtig sein sollen („Vergaberecht light“). „Nicht gewinnorientierte Organisationen sollen künftig sogar direkt und damit ohne Ausschreibung“ beauftragt werden können, wie es in dem Artikel heißt. Diese Verfahren werde dann „Zero Vergaberecht“ genannt.

Die Ausnahmebestimmung seien aber in vielen Bereichen unklar. Besonders die Abgrenzung, für welche Rettungsdienstleistungen zukünftig kein Vergaberecht und für welche das Vergaberecht light gelte, würden für Unsicherheiten sorgen. Moniert werde auch, dass der Krankentransport ausschließlich zu Beförderungszwecken weiterhin Teil des Vergaberechts sein soll, während noch unklar sei, nach welchen Regeln zukünftig die Vergabe des qualifizierten Krankentransports zu erfolgen habe. Zudem stehe nicht fest, welche Organisationen als nicht gewinnorientiert gelten und damit direkt beauftragt werden dürften. Die derzeit beim EuGH vorliegende Entscheidung zur Bereichsausnahme des OLG Düsseldorf (wir berichteten) hätte damit auch Auswirkungen auf das zukünftige Vergaberecht in Österreich.

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