Nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) aus formalen Gründen eine Klage der Falck GmbH gegen die Anforderung zusätzlicher Rettungsdienstleistungen durch den Kreis Schleswig-Flensburg ohne Ausschreibung zurückgewiesen hat (wir berichteten hier), steht das Thema „Nachbemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg“ am 4. Dezember 2014 erneut auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Brandschutzausschusses. Wie es in der Beschlussvorlage heißt, sei zu der bereits festgestellten Ergänzung von 212 Rettungsmittelwochenstunden eine weitere Erhöhung um 49 auf insgesamt 1.934 Rettungsmittelwochenstunden erforderlich. Diese Stundenerweiterung bewirkt, dass im Rettungswachenversorgungsbereich Schleswig ein weiteres Rettungsmittel (RTW/KTW) vorzuhalten ist. Es soll dem DRK ohne Ausschreibung übertragen werden.
Der Kreistag hat dabei den Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, die die Gründung eines Kommunalunternehmens empfohlen hatte. Dies sollte dann im Rahmen eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts mit der Aufstockung des Vorhaltevolumens beauftragt werden. Zudem seien dem Kreistag auch weitere Varianten eines vergaberechtskonformen Vorgehens aufgezeigt worden.
In der Beschlussvorlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Falck-Klage einzig aus formalen Gründen gescheitert ist und es nach wie vor keine Gerichtsentscheidung zu der Frage gibt, ob eine Ergänzung der Rettungsmittelwochenstunden ohne Ausschreibung im Rahmen des bestehenden Vertrages mit dem DRK vorgenommen werden kann. „Die rechtlichen Risiken eines solchen Vorgehens bestehen daher weiterhin“, heißt es in dem Papier. Zudem habe der Rechtsbeistand der Falck Rettungsdienst GmbH um Beantwortung diverser Fragen gebeten hat, die u.a. darauf abzielen würden, dem Kreis die Kündigung des Vertrags nahezulegen.