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120.000 Euro für die Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen

25.11.2019, 11:08 Uhr

Foto: J. Dommel/JUH

Ab 2021 soll eine einheitliche Musterkalkulation gelten


In Nordrhein-Westfalen haben sich die Beteiligten auf die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung geeinigt und Ansatzwerte für die Jahre 2020/2021 vereinbart. Wie aus einem Schreiben des Referats für Rettungswesen (IV B 4) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales an die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sowie die Träger des Rettungsdienstes, die Kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Krankenkassen, die Hilfsorganisationen und Notfallsanitäterschulen hervorgeht, sollen die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes im bedarfsgerechten Umfang aufgenommen werden. Sie ergeben sich aus dem im Bedarfsplan festgestellten Bedarf an jährlich geplanten Ausbildungen (Vollausbildungen und Ergänzungsprüfungen) und den dafür ermittelten Kostenansätzen. Die Ausbildungsvergütung ist den Personalkosten zuzurechnen.

Als Gesamtkosten der Vollausbildung werden im Jahr 2020 je Schülerin und Schüler 120.000,- Euro als Maximalwert anerkannt. Davon entfallen 52.000,- Euro auf die Ausbildungsvergütung (17.333,33 Euro pro Jahr), 14.278,42 Euro auf die Praxisanleitung (4.759,47 Euro pro Jahr), 7.394,40 Euro auf die klinische Ausbildung (2.464,80 Euro pro Jahr) und 46.327,18 Euro auf die Schule. Darin enthalten ist eine Kompensation in Höhe von 10.000,- Euro für dieses Jahr. Ab dem Jahr 2021 werden die Kosten der Notfallsanitäterausbildung über eine einheitliche Musterkalkulation erhoben und mit den Krankenkassen abgerechnet. Sie soll auf Basis von Modellrechnungen von den Kommunalen Spitzenverbänden, den Hilfsorganisationen, den privaten Notfallsanitäterschulen und den Verbänden der Krankenkassen unter Moderation des Ministeriums entwickelt werden. Angestrebt werde die Erstellung eines einheitlichen Abrechnungsbogens zur Aufschlüsselung der tatsächlichen Kosten. Die Musterkalkulation soll im Laufe des nächsten Jahres veröffentlicht werden. Werde eine Einigung nicht rechtzeitig erzielt, werden als Gesamtkosten der Vollausbildung für das Jahr 2021 110.000,- Euro als Maximalwert anerkannt.

Als Kosten für die Ergänzungsausbildungen wurden 11.200,56 Euro für die EP 2 und 21.024,78 Euro für die EP 3 festgelegt. Die Kosten für die EP-1-Prüfungen sowie die Prüfungen sollen entsprechend als ansatzfähige Kosten refinanzierbar sein. Hierzu seien durch die Schulen die notwendigen Kosten darzulegen.

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