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Baden-Württemberg verbessert Rettungsdienst-Hilfsfristen

11.07.2012, 10:31 Uhr

Foto: Archiv

Stelle zur Qualitätssicherung eingerichtet

In Baden-Württemberg haben sich im vergangenen Jahr bei der notärztlichen Hilfsfrist in 30 und bei der Hilfsfrist für Rettungswagen in 29 von 37 Rettungsdienstbereichen Verbesserungen ergeben. So wurde 2011 die notärztliche Hilfsfrist in 7 und die RTW-Hilfsfrist in 24 Rettungsdienstbereichen eingehalten. Das Landes-Rettungsdienstgesetz schreibt nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten in 95% aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs vor. Innenminister Reinhold Gall schreibt den Erfolg den Bereichsausschüssen als örtlich zuständige Planungsorgane, aber auch den Leistungserbringern zu. Strukturelle Veränderungen wie die anhaltende Konzentration und Spezialisierung im Krankenhaussektor, steigende Einsatzzahlen durch die demografische Entwicklung sowie das EU-Arbeitszeitrecht stellten hierbei eine besondere Herausforderung dar.

Die Bereichsausschüsse müssten laut Gall aber weitere Anstrengungen unternehmen. Die Instrumente reichen von einer Überprüfung der Alarm- und Ausrückzeiten über Standortverlegungen bis hin zur Beschaffung zusätzlicher Einsatzfahrzeuge. Der Landesausschuss für den Rettungsdienst als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im Rettungsdienst hat zudem beschlossen, bis zur nächsten Sitzung Ende November ein Konzept für ein landeseinheitliches GPS-gestütztes Flottenmanagementsystem vorzulegen. Bei seiner jüngsten Sitzung in Heidelberg wurden hat der Landesausschuss Qualitätsziele für den Rettungsdienst verabschiedet. Auf der Grundlage dieser Qualitätsziele können nun gezielt wissenschaftlich fundierte Qualitätsindikatoren entwickelt werden, die die Erfüllung dieser Ziele sichtbar machen. Damit könne eine umfassende Transparenz der Stärken und Verbesserungspotenziale im Rettungsdienst Baden-Württemberg hergestellt werden und es werde möglich, gezielte Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen, heißt es aus dem Innenministerium. 

Mit der Entwicklung solcher Qualitätsindikatoren ist die im Jahr 2011/2012 neu eingerichtete „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW)“ beauftragt. Dabei handelt es sich um ein Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, in dem notärztlicher, rettungsdienstlicher und betriebswirtschaftlicher Sachverstand gebündelt ist. Sie ist beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg organisatorisch angesiedelt und hat eigene Fachkräfte; sie ist aber unabhängig vom MDK und den Trägern des Rettungsdienstes. Die Finanzierung der SQR wird durch alle Kostenträger im Rettungsdienst getragen. Sie wird von einem Beirat unterstützt, in dem die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Rettungsdienstorganisationen und die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Notärzte vertreten sind. Das Kompetenzzentrum nimmt landesweit die Rettungsdienststrukturen sowie den gesamten Versorgungsablauf der Notfallpatienten in den Blick. In der Aufbauphase der SQR liegen die Arbeitsschwerpunkte aktuell in der wissenschaftlich fundierten Entwicklung von Qualitätsindikatoren und im Aufbau einer Datenstruktur und Datenerfassung, um künftig die erforderlichen Daten von Leitstellen, Notärzten sowie Rettungs- und Krankenwageneinsätzen zu erhalten.

Eine Übersicht über die Hilfsfristen in den Rettungsdienstbereichen in Baden-Württemberg können Sie sich hier herunterladen.

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