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Berliner Handlungsanweisungen zum „Umgang mit Gewalt in der Häuslichkeit“

29.05.2020, 09:20 Uhr

Auch die Situation von Kindern wird darin berücksichtigt


Wohl aufgrund der Corona-Pandemie hat die Berliner Feuerwehr jetzt darauf hingewiesen, dass in der dritten Auflage der „Medizinischen Handlungsanweisungen“, die im Februar veröffentlicht wurde (wir berichteten hier), erstmals ein Abschnitt für den „Umgang mit Gewalt in der Häuslichkeit“ aufgenommen wurde. Bei Bedarf sollen die Einsatzkräfte der Berliner Notfallrettung Betroffene an eine zum Thema häusliche Gewalt qualifizierte Notaufnahme oder an die Hotline bzw. eine andere Krisen- und Beratungseinrichtung weiterleiten. Die Situation von Kindern, die von Gewalt im Elternhaus stets mitbetroffen sind, werden ebenfalls in den Handlungsanweisungen berücksichtigt. Einsatzkräfte werden aufgefordert, die Situation der Kinder zu erfragen, mögliche Verletzungen abzuklären und sie ggf. gemeinsam mit dem betroffenen Elternteil in eine Klinik zu bringen.

Angeregt wurde die Aufnahme der Ausführungen in die Handlungsanweisungen durch die Arbeit des Runden Tischs Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, an dem die Berliner Feuerwehr aktiv beteiligt ist. Er wurde Anfang 2019 eingerichtet, um die evidenzbasierten WHO-Leitlinien für Gesundheitsversorgung und -politik „Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen“ (2013) umzusetzen. Die Handlungsanweisungen sollen den Einsatzkräften „Klarheit bieten, entlasten und dazu beitragen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Situationen ruhig und sicher handeln können.“

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