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Berufsverband für einheitliche Überleitungsregelung

12.06.2012, 09:03 Uhr

Foto: Archiv

DBRD legt Stellungnahme zum Referentenentwurf vor

Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) hat gestern eine Stellungnahme zum Referentenentwurf über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) veröffentlicht. Darin heißt es, dass der Verband den vorliegenden Referentenentwurf ausdrücklich begrüßt. Ausbildungsziel, Ausbildungsdauer, Finanzierung mit Ausbildungsvergütung sowie die alternierende Ausbildung seien Punkte, „die das zukünftige Berufsbild Notfallsanitäter deutlich attraktiver machen und zu einer verbesserten Versorgung von Notfallpatienten führen.“

Der DBRD stimme der Ausbildungszielbeschreibung in dieser Fassung ausdrücklich zu, gibt aber zu bedenken, dass in der Begründung darauf hingewiesen wird, dass die Hinzuziehung eines Notarztes zwingend erforderlich sei. An anderer Stelle heiße es, dass die Übernahme heilkundlicher Aufgaben bis zum Eintreffen einer notärztlichen oder sonstigen ärztlichen Versorgung befristet ist. Hier solle die bisherige Beschreibung des Rettungsassistentengesetzes beibehalten werden, in der es heißt: „... bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt.“ Der Berufsverband ist auch der Meinung, dass eine generelle Überleitung der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter ohne Prüfung und ggf. zusätzlicher Ausbildung nicht sinnvoll ist, spricht sich aber für eine einheitliche Regelung aus, die unabhängig von der jeweiligen Berufserfahrung, Weiterqualifizierung und sonstiger Eignung sein solle. 

Zudem sollten Auszubildende im Verlauf der Ausbildung auch als reguläre Einsatzkraft eingesetzt werden, um zu lernen, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Dies sei bei einem ausschließlichen Einsatz als Dritter nicht möglich. Deshalb soll der Auszubildende nach 12 Monaten bei entsprechender Eignung auch als verantwortliche Person auf einem Krankentransportwagen sowie als zweite Kraft auf einem „Rettungsmittel für Notfälle“ eingesetzt werden.

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