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Finanzielle Unterstützung beim Führerschein für Einsatzkräfte

21.09.2012, 09:22 Uhr

Foto: FW Essen

NRW stellt 5. Mio. Euro bereit

Feuerwehrleute und Angehörige des Katastrophenschutzes erhalten in Zukunft eine finanzielle Unterstützung, wenn sie einen Führerschein für mittelschwere Einsatzfahrzeuge machen. Das Land NRW stellt hierfür 5 Mio. Euro bereit. „Die amtliche Fahrerlaubnis hat für die ehrenamtlichen Helfer einen großen Vorteil. Sie können die erworbene Fahrerlaubnis auch privat nutzen. Dies ist eine unserer Möglichkeiten, das Ehrenamt zu fördern“, erklärte Innenminister Ralf Jäger bei der Vorstellung des Gefahrenabwehrberichts 2011 in Düsseldorf.

Das Land hat sich gegen den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ entschieden, bei dem lediglich eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung stattfindet. Der Bund hatte diese Möglichkeit rechtlich eingeräumt. „Unsere Ballungsräume stellen die Einsatzkräfte gerade bei Blaulichtfahrten vor große Anforderungen. Eine sorgfältige Fahrschulausbildung und amtliche Prüfung ist unverzichtbar“, betonte Jäger.

Die Führerscheinklassen waren 1999 innerhalb der EU vereinheitlicht worden. Seitdem dürfen mit einem Pkw-Führerschein nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gefahren werden. Zuvor waren es 7,5 t. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 t ist nun ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich. Hierfür zahlt das Land künftig den Zuschuss. Rund 118.000 Menschen sind in Nordrhein-Westfalen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz aktiv.

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