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Hartmannbund gegen Ausübung der Heilkunde durch Notfallsanitäter

05.12.2019, 14:47 Uhr

Foto: JUH/Dommel

Rechtssicherheit darf nicht zulasten der Qualität gehen


Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, niedersächsische Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes, begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung zum Dialog zwischen Vertretern des Rettungsdienstes und der Ärzteschaft. „Wir teilen zwar ausdrücklich das Anliegen, für die wichtige Tätigkeit der Notfallsanitäter Rechtssicherheit schaffen zu wollen. Der Gesetzesvorstoß des Bundesrates, wonach Notfallsanitäter die Heilkunde grundsätzlich eigenverantwortlich ausüben können sollen, ist jedoch der falsche Ansatz.“ Ein richtiger Weg sei hingegen die aktuell in Bayern eingeführte Lösung, wonach der Notfallsanitäter lediglich bis zum Eintreffen des Notarztes auch ärztliche Tätigkeiten übernimmt. Dies jedoch nur nach strengen Kriterien, beschränkt auf die notwendigen Maßnahmen und delegiert durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. Eine Substitution ärztlicher Notfallbehandlung durch Notfallsanitäter, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, sei schon deshalb abzulehnen, weil dies nicht zur sicheren Behandlung der Patienten beitragen könne: „Was Ärzte können, können nur Ärzte“, so die Vorsitzende. Die im deutschen Gesundheitswesen zu beobachtende Tendenz, den Mangel an Ärztinnen und Ärzten mit anderen Gesundheitsberufen ausgleichen zu wollen, sorge laut Lesinski-Schiedat für eine qualitative Verschlechterung der Versorgung der Bevölkerung.

Hinzu komme zudem, dass die Gesetzesinitiative des Bundesrates offenbar davon ausgehe, dass alle Notfallsanitäter nach der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 1.920 Stunden Theorie, 1.960 Stunden Praxis auf Lehrrettungswachen und 720 Stunden Praxis in Krankenhäusern absolvieren und eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung ablegen müssen. "Bisher als Rettungssanitäter Tätige" müssten jedoch nur noch 960 Ausbildungsstunden nachweisen, und wer schon länger als drei Jahre im Rettungsdienst arbeite, benötige nur noch 480 zusätzliche Ausbildungsstunden für den Notfallsanitäter. „Es ist äußerst befremdlich, dass die Politik der Bevölkerung nur eine solch niedrigere Ausbildungsstufe zur Durchführung notärztlicher Maßnahmen zugestehen will“, betont Lesinski-Schiedat. Notärzte hingegen müssten ein sechsjähriges Studium und mindestens zwei Jahre in Vollzeit eine Weiterbildung inklusive Intensivmedizin absolvieren und einen Notarztkurs ablegen. Des Weiteren müssten sie mindestens 50 Einsätze unter Anleitung eines Notarztes durchführen, von diesen müssten wiederum in mindestens 20 Einsätzen notfallmedizinische Maßnahmen angewendet werden.

Der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e. V. ist ein Berufsverband, der die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen von Ärzten, Zahnärzten und Medizinstudenten in Deutschland vertritt.

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