Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird sich in einer mündlichen Verhandlung am 27. März 2012 mit der Frage befassen, ob eine gesetzliche Vorrangstellung im Bayerischen Rettungsdienstgesetz für die Hilfsorganisationen verfassungskonform ist. Die Beantwortung der Frage dürfte bundesweit von Bedeutung sein, da mehrere Ländergesetze eine solche Vorrangstellung im Rettungsdienst beinhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr entschieden, dass der Staat natürlich eine Organisationshoheit beim Rettungsdienst hat und insoweit auch eine zwangsweise Einbindung eines gewerblichen Unternehmers möglich ist. Die Entscheidung hat aber auch deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht dann auf gleichberechtigte Bedingungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte besteht.