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Kreis durfte JUH und ASB den Rettungsdienst entziehen

10.08.2011, 11:24 Uhr

Foto: Archiv

Rekommunalisierung in Mansfeld-Südharz nimmt juristische Hürde

In seinem Bemühen, den Rettungsdienst endgültig zu rekommunalisieren, hat der Landkreis Mansfeld-Südharz erneut an Boden gewonnen. So bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt erneut die Rechtsauffassung des Kreises, wonach es rechtens war, der Bietergemeinschaft aus Johanniter-Unfall-Hilfe und Arbeiter-Samariter-Bund die Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes mit Wirkung zum 1. Juni 2011 zu entziehen. Die Bietergemeinschaft hatte den Antrag gestellt, die rechtliche Wirkung dieser Maßnahme bis zur Entscheidung im Hauptverfahren aufzuschieben. Das Verwaltungsgericht Halle hatte diesem Antrag auch zunächst entsprochen. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass bereits der Antrag der Bietergemeinschaft, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen, unzulässig ist, da die Genehmigung schon durch den Mitbewerber Promedica GmbH gerichtlich angefochten worden und darüber noch nicht entschieden sei. (POG)

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