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Luxemburg: „Nicht imstande, einen Notdienst einzurichten“

26.08.2009, 10:31 Uhr

Foto: H. Scholl

Teilprofessionalisierung geplant

In der Juni-Ausgabe berichtete RETTUNGSDIENST über den umstrittenen Einsatz Ehrenamtlicher im Großherzogtum Luxemburg und löste damit heftige Reaktionen aus. Nur wenige Tage später sprach das Polizeigericht Luxemburg einen Helfer des Zivilschutzes, genauer gesagt der Administration des Services de Secours, aus Remich frei, nachdem dieser im Januar mit stark überhöhter Geschwindigkeit zum Depot (Rettungswache) fuhr, um einen RTW zu besetzen und von der Polizei gestoppt wurde (RETTUNGSDIENST berichtete). Wie die Tageszeitung „Luxemburger Wort“ in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, ging das Polizeigericht in seiner Urteilsbegründung noch weiter: So sei der Ambulancier (Sanitäter) wegen der „Fahrlässigkeit der Behörden, die nicht imstande sind einen Notdienst einzurichten, der dieser Bezeichnung auch gerecht wird“, zur Durchführung des Einsatzes auf seinen Privatwagen angewiesen gewesen, um den RTW in Remich zu besetzen.

 

In diesen Tagen räumte nun auch Innenminister Jean-Marie Halsdorf Probleme bei der Besetzung der RTW ein. Gleichwohl wehrte er sich aber, dass der Notdienst seinen Namen nicht verdiene, schließlich wären im vergangenen Jahr über 30.000 Einsätze von den ehrenamtlichen Helfern fast reibungslos durchgeführt worden. Als Reaktion auf das Urteil ist nun eine kurzfristige Maßnahme geplant, wonach in einer ersten Phase 12 professionelle Einsatzkräfte im Herbst eingestellt werden sollen. Die hauptamtlichen Ambulanciers sollen erst einmal im Rahmen einer Übergangsregelung eingesetzt werden. Parallel dazu soll eine Bestandsaufnahme nach Ressourcen und Bedürfnissen erfolgen. Eine Teilprofessionalisierung des Rettungsdienstes im Großherzogtum sei angestrebt, wobei die ehrenamtlichen Helfer weiterhin eine wichtige Rolle haben sollen, so Halsdorf. (Scholl)

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