Der Bayerische Landtag hat zum Thema Schutzwesten für den Rettungsdienst Stellung genommen. Anlass war eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer von den Freien Wählern (Drucksache 17/14912). In der Antwort heißt es, dass die Durchführenden des Rettungsdienstes in Arbeitsgemeinschaften das Thema „intensiv fachlich diskutiert und abgelehnt“ hätten. Es bestehe die Gefahr, dass den Einsatzkräften durch die Schutzwesten eine subjektive Sicherheit vorgetäuscht werde. Es sei aber nicht Aufgabe des Rettungsdienstpersonals, sich in direkte Gefahr zu begeben. Hinzu käme, dass eine Weste nicht den gesamten Körper schützen würde.
Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr habe deswegen in den Handlungsempfehlungen für Rettungsdiensteinsätze in besonderen Einsatzlagen (REBEL) vorgesehen, dass die Rettungskräfte durch die örtliche Polizeiführung über konkrete Gefahren an der Einsatzstelle und die Abgrenzung von sicheren und nicht sicheren Bereichen informiert werden. Ebenso sollen Übergabepunkte für die Übergabe von Verletzten durch Polizeikräfte an den Rettungsdienst festgelegt werden. So könne sichergestellt werden, dass sich rettungsdienstliches Personal nicht in direkte Gefahr begibt. Zum Tragen von Schutzwesten im rettungsdienstlichen Einsatzalltag werden in der Antwort keine Angaben gemacht.