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Schweizer RTH darf nicht in den Kreis Waldshut

18.03.2013, 15:09 Uhr

Foto: H. Scholl

Optimierung der Notfallversorgung notwendig

Wie die Tageszeitung „Südkurier“ berichtet, hat sich der Waldshuter Kreistag mit der Notfallversorgung in der Region beschäftigt, da die Hilfsfrist von 15 Minuten durch Bereichsnotärzte in Regionen, die durch die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) in Waldshut, St. Blasen, Bad Säckingen und Sühlingen in einem zeitlich vertretbaren Rahmen nicht erreicht werden, nicht mehr abgedeckt wird. Nachdem die Bereichsnotärzte ihre Tätigkeit im Rettungsdienst in Todtmoos, Grafenhausen, Ühlingen-Birkendorf, Herrischried, Rickenbach, Jestetten und Lottstetten (mit Ausnahme von Bonndorf) zum 30. Juni 2012 gekündigt hatten, kann eine flächendeckende Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet werden. Grund für die Kündigung durch die Bereichsnotärzte war die Tatsache, dass die Kostenträger die Arbeit der niedergelassenen Ärzte geringer vergütet hatten als die der Krankenhausärzte. Jedoch hatten auch die Bereichsnotärzte nicht überall die Hilfsfrist umfassend einhalten können.

Zur flächendeckenden Notarztversorgung werden die Rettungshubschrauber (RTH) „Christoph 11“ aus Villingen-Schwenningen und „Christoph 54“ aus Freiburg (beide DRF Luftrettung) sowie „Rega 1“ aus Zürich und „Rega 2“ aus Basel (beide Schweizerische Rettungsflugwacht Rega) eingesetzt. Die Stationierung eines weiteren RTH für die Region sei ebenso unmöglich wie der Einsatz eines RTH aus dem benachbarten schweizerischen Birrfeld, für den das Innenministerium Baden-Württemberg keine Genehmigung erteilt habe. Trotz eines zusätzlichen NEF in Dettighofen, um die Hilfsfrist in Jestetten und Lottstellen einzuhalten, sei ein RTH zur flächendeckenden Notfallversorgung notwendig. Darüber hinaus seien für ein NEF in Dettighofen bisher keine Ärzte gefunden worden. (Scholl)

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