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Steiger: Posse und Behördenwillkür

15.02.2006, 10:46 Uhr

Zweckbetrieb seit 2001 anerkannt und bestätigt

Die Björn Steiger Stiftung wehrt sich gegen die Initiative des Bundesfinanzministeriums, die Gemeinnützigkeit des „größten privaten Notrufträgers in Europa“ aufzuheben und damit gegen eine mögliche Steuernachforderung von rund 1,4 Mio. Euro. Präsident Siegfried Steiger wies in einer Pressekonferenz darauf hin, dass das Finanzamt Waiblingen „mit Schreiben vom 22. Februar 2001 die Initiative ‚Kampf dem Herztod‘ als Zweckbetrieb“ genehmigt und nach knapp zwei Jahren vom Finanzamt Stuttgart Körperschaften überprüfen lassen habe. Die Genehmigung sei rechtsverbindlich, die Stiftung unterliege damit einem verminderten Mehrwertsteuersatz von 7%. Der Zweckbetrieb „Kampf dem Herztod“ genoss bis 31. Dezember 2005 Vertrauensschutz. Dennoch wies am 17. August 2005 das Bundesfinanzministerium das Finanzamt Waiblingen an, den Zweckbetrieb „Kampf dem Herztod“ der Stiftung aufzuheben.

„Wir haben kein Verständnis dafür, dass ein Bundesministerium ohne Überprüfung der Fakten frei erfundene Behauptungen als Grundlage für Entscheidungen nutzt und damit die Gemeinnützigkeit der Björn Steiger Stiftung als Ganzes in Zweifel zieht“, so Siegfried Steiger. Nicht nur Bundespräsident Rau, sondern auch Bundespräsident Köhler habe die gemeinnützigen Leistungen der Björn Steiger Stiftung mehrfach öffentlich gewürdigt.

Am Rande der Pressekonferenz bestätigte ein Mitarbeiter der Landesfinanzbehörde Baden-Württemberg übrigens, dass sämtliche Räume des Bundesfinanzministeriums in Berlin mit Defibrillatoren ausgestattet sind. Und diese sind bei der Steiger-Stiftung erworben worden.

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